Supervision stellt den Raum für eine detaillierte Klärung eigener Anliegen und Fragen zur Verfügung. Persönliches Erleben und berufliches Handeln können in einem vertraulichen Rahmen reflektiert und bearbeitet werden.
Auf diese Weise kann eine Erweiterung der individuellen Kommunikations- und Handlungskompetenz des Supervisanden besonders wirksam erzielt werden.
Die Einzelsupervision bietet der einzelnen Person – dem sog. Supervisand – eine individuelle Beratung und Unterstützung in beruflichen Problemstellungen. Persönliche, konkrete Fragestellungen stehen im Zentrum der Betrachtung.
EINZELSUPERVISION BIETET :
Unterstützung in belastenden Arbeitssituationen
Psychohygiene Reflexion des beruflichen Handel
Reflexion persönlicher Grenzen im Berufskontext
Gestaltung der Kunden-/Klienten kontakte
Konfliktmanagement
Entscheidungshilfe
Qualitätssicherung
Erarbeitung von Handlungsalternativen
Ziel- und Strategieentwicklung
Reflexion und Planung von Arbeitsaufgaben
Förderung konstruktiver und erfolgreicher Zusammenarbeit
Strategieentwicklung
Berufliche Neuorientierung
Veränderungen durch Familienzuwachs oder neue familiäre Strukturen
MitarbeiterInnenführung und Motivation
Zeit-und Selbstmanagement
Vereinbarkeit Familie und Beruf
Erweiterung von Handlungskompetenzen
Entwicklung von fachlichen und psychosozialen Kompetenzen
Finden von Stressquellen
Ich bin berechtigt Bestätigungen nach BGBI.II 140/03 § 4(4) Lebens-&Sozialberatungs-Verordnung für Supervision auszustellen.
Ich bin außerdem berechtigt, Bestätigungen nach BGBl.II 140/03 § 4 (3) für Einzelselbsterfahrung auszustellen
(für alle Ausbildungen, in denen Einzelselbsterfahrung gefordert wird, zB. Lebens- und Sozialberater)